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Wir stellen uns vor!

Länger eigenständig leben

Aufgabe unserer Pflegekräfte ist es, Ihre bzw. die Selbständigkeit Ihres Angehörigen trotz Alter, Krankheit oder Behinderung so lange wie möglich zu erhalten. Oft kann dank der häuslichen Pflege eine Heimunterbringung oder ein Krankenhausaufenthalt verkürzt oder ganz vermieden werden. Je nach Ihrem individuellem Hilfe- und Pflegebedarf bieten unsere ambulanten Dienste sowohl körperbezogene Pflegemaßnahmen als auch Behandlungspflege an.

Wer kann ambulante Pflege in Anspruch nehmen?

Ansprechpartnerin

Corina Naujoks
Pflegedienstleitung

02771 303 - 702
corina.naujoks(at)drk-dillenburg.de

DRK Dill Pflege GmbH
Berliner Straße 42
35683 Dillenburg

Ambulanter Pflegedienst

Sie selbst, Ihr Partner, ein Elternteil oder ein anderes Familienmitglied benötigen Unterstützung. Neben Ambulanten Diensten wie z.B. Hausnotruf und Menüservice bieten wir auch einen Ambulanten Pflegedienst, der dafür sorgt, dass diese Hilfe zu Hause in vertrauter Umgebung stattfinden kann; sei es aufgrund von Alter, Krankheit oder einer Behinderung. Unser ambulanter Pflegedienst stellt Ihnen gerne ein passgenaues Angebot, abgestimmt auf Ihre jeweilige Situation, zusammen.

  • chronisch Kranke
  • kurzzeitig Erkrankte
  • Menschen mit Behinderung
  • pflegebedürftige Menschen jeden Alters
  • Personen, die ein ärztlichen Rezept zur häuslichen Krankenpflege oder Pflegegrad vorweisen

Wobei kann der ambulante Pflegedienst unterstützen?

  • Körperbezogene Pflegemaßnahmen

    Körperbezogene Pflegemaßnahmen sind eine wichtige Tätigkeit unseres Pflegedienstes. Dazu gehören im Sinne des SGB XI pflegerische Hilfen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Prophylaxen:

    • Körperpflege (Pflege im Bett, am Waschbecken, Dusche, Vollbad oder Teilbad)
    • Haut- und Haarpflege
    • Aus- und Ankleiden
    • Mobilisation sowie Bett richten
    • Mundpflege und Rasur
    • Lagerung sowie Krankenbeobachtung
    • Vorbeugende Maßnahmen, wie z.B. zur Verhinderung von Druckgeschwüren, Gelenkversteifungen oder Lungenentzündungen
    • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Behandlungspflege

    Die Behandlungspflege nach SGB V umfasst die Ausführung ärztlicher Verordnungen bzw. medizinischer Maßnahmen zur Sicherung der ärztlichen Behandlung durch unser ausgebildetes Fachpersonal. Wir arbeiten eng mit Hausärzten, Krankenkasse und Leistungserbringern zusammen, um eine optimale Versorgung zu sichern. Beispiele sind:

    •     Injektionen
    •     Verbände
    •     Katheter legen und wechseln
    •     Physikalische Maßnahmen wie z.B. Einreibungen
    •     Dekubitus-Versorgung
    •     Insulintherapie
    •     Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
    •     Medikamente richten und verabreichen
    •     Einkäufe
    •     Enterale Ernährung über PEG Sonde
    •     Parenterale Ernährung über Port
  • Verhinderungspflege

    Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse auf Antrag die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens vier Wochen je Kalenderjahr. Voraussetzung ist, dass der oder die Pflegebedürftige mindestens sechs Monate in einen Pflegegrad eingestuft ist.

    Für die Ersatzpflege übernimmt die Pflegekasse einen festgelegten Betrag im Kalenderjahr. Auch ein Abruf zur stundenweisen Leitungserbringung ist möglich. Details erhalten Sie bei unserem Team. 

    Wir bieten Ihnen Betreuung und individuelle Hilfe während Ihrer Abwesenheit. Sie als Pflegeperson können die Zeit für sich zur Erholung nutzen, Termine wahrzunehmen oder einfach einmal Zeit für sich selbst zu haben. Die Verhinderungspflege wird auf Antrag bei der Pflegekasse gewährt.

  • Beratungsgespräche nach §37 Abs. 3 SGB XI

    Pflegebedürftige, die zuhause ohne Hilfe eines Pflegedienstes gepflegt werden und Pflegegeld erhalten, müssen nach § 37 Absatz 3 SGB XI in regelmäßigen Abständen eine Beratung zur Pflege durchführen lassen. Dabei wird das Ziel verfolgt, die Qualität in der häuslichen Pflege zu sichern und die Pflegeperson zu unterstützen. Ab Pflegegrad 2 ist der Beratungseinsatz verpflichtend.

Ansprechpartnerin

Özlem Saki
stv. Pflegedienstleitung

02771 303 - 701
oezlem.saki(at)drk-dillenburg.de

Broschüre Pflegeleistungen zum Nachschlagen


Verwaltung
Ambulanter Pflegedienst

Tatjana Hisge
Klaudia Zimmermann

02771 303 - 700
info.apd(at)drk-dillenburg.de

Wie geht es weiter?

Nehmen Sie bitte mit einem Ansprechpartner vor Ort, siehe oben rechts, Kontakt auf oder wenden Sie sich über das Kontaktformular an uns.

Kontaktformular
Ambulante Pflege

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Die Datenschutz-Hinweise habe ich zur Kenntnis genommen.