Sonderförderung Ukrainekrieg:
Hilfe für geflüchtete Menschen
Um Menschen, die auf Grund des bewaffneten Konflikts in der Ukraine fliehen, ein sicheres Ankommen in Deutschland und den schnellen Zugang zu unterstützenden Angeboten zu ermöglichen, hat die Aktion Mensch eine Sonderförderung gestartet. Die Sonderförderung richtet sich an Menschen mit Behinderung, Kinder und Jugendliche sowie deren Begleitung.
Gefördert werden können Personal-, Honorar- und Sachkosten bis zu 100.000 € zur Koordinierung, Qualifizierung und Begleitung von Ehrenamtlichen, zur Sensibilisierung für die besonderen Bedarfe von Menschen mit Behinderung und Kindern und Jugendlichen, Kosten für den Aufbau (zusätzlicher) Angebote zur psychosozialen Betreuung und Beratung von traumatisierten Menschen und Kosten für die Schaffung offener Freizeitangebote sowie Angebote, die Zugang zum Arbeits- und Wohnungsmarkt bieten.
Die Sonderförderung auf einen Blick:
- Zielgruppe: Menschen mit Behinderung, Kinder und Jugendliche sowie deren Begleitpersonen, die auf Grund des bewaffneten Konflikts in der Ukraine fliehen
- Maximale Fördersumme: 100.000 € (bis zu 95% der Gesamtkosten)
- max. 90.000 € Personal-, Honorar-, Sach- und Investitionskosten und
- max. 10.000 € zur Herstellung der Barrierefreiheit
- Eigenmittel: mindestens 5%
- Projektlaufzeit: 1 Jahr
- Antragstellung: 11. März - 31. Dezember 2022
Das Förderangebot ist Teil der Aktion Mensch Projektförderung, kann jedoch in einem vereinfachten Verfahren beantragt werden, um eine möglichst schnelle Hilfe für die geflüchteten Menschen zu ermöglichen. Förderfähig sind gemeinnützige Träger mit Sitz in Deutschland. Anträge können ab sofort gestellt werden.
Weitere Informationen entnehmen Sie dem Förderangebot im Anhang und unserer Website www.drk-wohlfahrt.de/foerderwesen.