Hilfen zur angemessenen Schulbildung - Teilhabeassistenz in Schulen

Ihr Kind wird eingeschult oder besucht bereits eine Schule?
Kinder und Jugendliche mit Behinderungen haben es ungleich schwerer als nicht behinderte Kinder an einem normalen Schulunterricht teilzunehmen. Im Rahmen der gesetzlichen Eingliederungshilfe hat ihr Kind Anspruch auf Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung während der Zeit der Schulpflicht und auch zum Besuch weiterführender Schulen.

Wir möchten Sie und Ihr Kind dabei unterstützen!
- Wir beraten Sie über das Antragsverfahren für eine Begleitung in der Schule
- Wir besprechen und planen mit Ihnen die erforderlichen, individuellen Hilfen
- Unsere Mitarbeiter begleiten und unterstützen Ihr Kind während des Unterrichts und in den Pausen

Fördern und fordern
Unser Ziel ist es, über die notwendigen praktischen Hilfestellungen hinaus, Ihr Kind in der kognitiven, motorischen und emotionalen Entwicklung zu fördern und zu unterstützen. Dies erfordert eine gute Kooperation und Kommunikation zwischen Eltern, Lehrern, der Integrationskraft und dem Träger.

Wir bieten …
- Mithilfe bei der Antragstellung
- Auswahl einer geeigneten Integrationskraft
- Beratung und Begleitung
- Hausbesuche
- Kooperation mit den entsprechenden Schulen
- kontinuierliche fachliche Anleitung und Weiterbildung der Integrationskräfte

Unsere Mitarbeiter sind
- Pädagogische Fachkräfte
- Betreuungskräfte mit pädagogischer Erfahrung
- Bundesfreiwilligendienstler
- Mitarbeiter/innen des Freiwilligen Sozialen Jahres

Ansprechpartner
Sachgebietsleitung
Verena Kölsch
Tel.: 02771 26375 28
Wir empfehlen: Rechtzeitige Planung
Eltern, die eine Unterstützung ihres Kindes in der Schule benötigen, sollten sich frühzeitig mit uns in Verbindung setzen.
Das Antragsverfahren, sowie die Bewilligung erfolgt über das Zentrum für Beratung und Eingliederung des Lahn-Dill-Kreises.